2005
Ausschreibung 2005
1. Terminübersicht
Ab 06.02.2005 Anforderung der Ausschreibungsunterlagen bei
Annekatrin Stöven Turowski, Nibelungenring 118, 25337 Elmshorn, Tel. (04121) 76748
oder im Internet unter www.vostapok.de
06.03.2005 Meldeschluss für Mannschaften.
09.03.2005 Auslosung in Bismarckhalle um 19.30 Uhr.
16.03.2005 Ausgabe der Spielpläne im Internet oder bei Annekatrin oder Andreas.
Vorrundenspieltage: 16. / 17.4.
Zwischenrundenspieltage: 28. / 29.5.
(!) Beachvolleyballtage: 21. / 22.5.
Endrundenspieltag: 04.06.2005
>>> ab 21.00 Uhr Stadtpokalfete im Turnerheim.
2. Durchführungsbestimmungen
Mit der Meldung zum Turnier erkennen die Mannschaften die aus der Ausschreibung hervorgehenden Bestimmungen und Regeln an.
2.1. Teilnahmeberechtigung
2.1.1. Teilnahmeberechtigt sind weibliche und männliche Sportler im Mindestalter von 13 Jahren.
2.1.2. Das Mitspielen auswärtiger Spieler ist mit der Mannschaftsmeldung zu beantragen. Dabei sind die Vereinszugehörigkeit, die bisher höchste Spielklasse (in welchem Jahr), sowie der Bezug zum Elmshorner Volleyball Stadtpokal anzugeben. Über die Anträge entscheidet die Turnierleitung unwiderruflich.
2.1.3. Jede teilnehmende Mannschaft mit einem Großteil an Elmshorner Vereinsspielern erklärt sich bereit, durch Bereitstellung eines Hallenverantwortlichen für jeweils einen Spieltag den Ablauf des Turniers zu unterstützen.
2.2. Mannschaftsmeldung
Als gemeldet gilt eine Mannschaft, die termingerecht (bis 06.03.2005)
Ø den Mannschaftsmeldebogen bei Annekatrin (s.o) eingereicht und
Ø die Meldegebühr in Höhe von 35 € + 10 € Kaution (wird zurückgezahlt, s. 3.9) auf das Konto von Annekatrin Stöven Turowski, Konto-Nr. 1063721 bei der Volksbank Elmshorn, BLZ 221 900 30 mit Angabe des Mannschaftsnamens eingezahlt hat.
Für die Teilnahme am Beachturnier sind zusätzlich 8 € je Team zu überweisen.
2.3. Anzahl Spieler
Eine Begrenzung gemeldeter Spieler/innen gibt es nicht mehr. Für jede Mannschaft dürfen maximal sechs gesperrte Spieler/innen gemeldet werden.
2.4. Mannschaftsnamen
Jede Mannschaft gibt sich einen Namen, der sie von anderen Mannschaften unterscheidet. Bei 15 Buchstaben überschreitenden Namen bitten wir, die gewünschte Kurzform anzugeben.
2.5. Versicherungsschutz
Der Veranstalter übernimmt keinen Versicherungsschutz.
2.6. Spielplanausgabe (ab16.03.2005)
Aufgrund der Erfahrungen wird kein separater Termin für die Spielplanausgabe mehr festgelegt. Die Pläne sind ab dem o.g. Termin im Internet (www.vostapok.de) oder bei Annekatrin oder Andreas verfügbar.
3. Spielbestimmungen
3.1. Spielansetzungen
Spielansetzungen sind dem Spielplan zu entnehmen. Terminwünsche können nur in ganz besonderen Ausnahmefällen berücksichtigt werden, wenn sie bis zum Tage der Gruppenauslosung (09.03.2005) schriftlich unter Angabe von Gründen bei
Annekatrin Stöven Turowski, Nibelungenring 118, 25337 Elmshorn, Tel. (04121) 76748.
eingereicht werden.
3.2. Spielmodus
Vorrunde und Zwischenrunde: Jeder gegen Jeden.
Endrunde: Platzierungsspiele im k.o. System.
Bei Dreierbegegnungen gilt folgende Spielfolge:
1. Spiel: M1 gegen M2, Schiri M3
2. Spiel: M1 gegen M3, Schiri M2
3. Spiel: M2 gegen M3, Schiri M1
Die Paarungen für die Zwischenrunde werden gemäß dem Spielplan und den entsprechenden Vorrundenplatzierungen gesetzt.
3.3. Spielmaterialien
Ein Organisationsplan im Spielplan regelt die Versorgung der Mannschaften mit Spielmaterialien (Bälle, Netze usw.).
3.4. Spielregeln
Es gelten die aktuellen Volleyballregeln des DVV mit folgenden Ausnahmen:
3.4.1. Eine Mannschaft besteht generell aus drei Spielern und drei Spielerinnen. Der Einsatz von vier Spielerinnen (und zwei Spielern) ist erlaubt.
3.4.2. Falls eine dritte Spielerin nicht spielfähig ist, kann ein Spieler über 50 Jahre, der nie höher als Landesliga gespielt hat, als Ersatz eingesetzt werden, d.h. es dürfen vier Spieler und zwei Spielerinnen eingesetzt werden. Diese Regel gilt als Ausnahmeregel und setzt auf die sportliche Fairness. Das Schiedsgericht entscheidet.
3.4.3. Fairplay: Grundsätzlich wird angestrebt, dass alle Spiele auch tatsächlich ausgetragen werden. Kann eine Mannschaft nicht vollzählig antreten, oder verletzungsbedingt nur zu fünft weiterspielen, kann von den beteiligten Mannschaften ein(e) Spieler(in) ausgeliehen werden. Ist dies nicht möglich kann auch zu fünft gespielt werden.
3.4.4. Das Mindestalter beträgt 13 Jahre. Stichtag: 31.12. d.J.
3.4.5. Der Einsatz eines Liberospielers ist nicht zulässig.
3.4.6. Alle Spiele gehen über zwei Gewinnsätze bis 25 Punkte mit Rallye-Point Zählweise!
3.4.7. Die Netzhöhe beträgt 2,35 m. Netzantennen sind erwünscht.
3.4.8. Mannschaften, die 15 Minuten nach Spielansetzung bzw. Beendigung des vorangegangenen Spieles nicht spielbereit sind, verlieren das Spiel mit 0:2 Sätzen und 0:30 Punkten. Spielbeginn und Spielende sind deshalb im Spielberichtsbogen zu vermerken.
3.4.9. Spielverlegungen sind nur bei Zustimmung aller beteiligten Mannschaften und der Spielplanverantwortlichen (Heesch, Langmaack, Tieck) möglich.
3.4.10. Nach- bzw. Ummeldungen von Spielern/innen sind nur vor dem ersten Spieltag schriftlich beim Spielleiter (Annekatrin Stöven Turowski bzw. Andreas Tieck) anzuzeigen. Nachmeldungen auf dem Spielberichtsbogen werden nicht anerkannt.
3.5. Sperregelungen
3.5.1. Als Sperrspieler/innen zählen:
Ø Männer ab Landesliga in der laufenden Saison (2004/2005)
Ø Männer, die im Zeitraum der letzten fünf Jahre (2000-2004) in der Regionalliga oder höher gespielt haben
Ø Frauen ab Verbandsliga in der laufenden Saison (2004/2005)
Ø Frauen, die in der vorangegangenen Saison (2003/2004) in der Regionalliga oder höher gespielt haben
3.5.2. Pro Mannschaft dürfen nur ein Sperrspieler, sowie eine Sperrspielerin zur gleichen Zeit eingesetzt werden. Wird kein Sperrspieler eingesetzt, so ist eine zweite Sperrspielerin spielberechtigt.
3.5.3. Zu jeder Zeit muss mindestens ein Spieler auf dem Feld stehen, der nicht höher als Bezirksliga spielberechtigt ist und nie Regionalliga oder höher gespielt hat.
3.5.4. Für den Status gilt die höchste Spielklasse, in der die Spieler/innen in der laufenden Saison (2004/2005) mindestens zweimal eingesetzt wurden.
3.6. Schiedsgericht
Ein Schiedsgericht besteht aus dem ersten und dem zweiten Schiedsrichter, sowie dem Anschreiber und zwei Linienrichtern für die Grundlinien. Die Schiedsgerichte müssen spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn erscheinen. Verspätetes Antreten bzw. Nichtantreten eines Schiedsgerichtes kann mit Punktabzug bzw. im Wiederholungsfall mit Disqualifikation der entsprechenden Mannschaft geahndet werden. Die Mannschaften einigen sich auf ein Ersatzschiedsgericht.
Ein Ersatzschiedsgericht kann auch bei Anwesenheit des regulären Schiedsgerichtes gestellt werden (z.B., wenn das Schiedsgericht sich überfordert fühlt). Es müssen dafür beide Mannschaften und das Schiedsgericht ihr Einverständnis erklären.
3.7. Spielbericht
Zu jedem Spiel ist der Spielberichtsbogen vollständig auszufüllen und am Ende von den Mannschaftsführern abzuzeichnen. Der Spielberichtsbogen wird von der erstgenannten Mannschaft mit den Spielmaterialien dem Hallenverantwortlichen übergeben. Dieser reicht sie unverzüglich an
Andreas Tieck, Ludwig-Meyn-Str. 12d, 25336 Elmshorn, Tel. (04121) 63960
3.8. Einsprüche
Einsprüche sind unter "Bemerkungen" im Spielberichtsbogen festzuhalten und von beiden Mannschaftsführern und dem ersten Schiri zu unterzeichnen. Über Einsprüche entscheidet die Turnierleitung unwiderruflich.
3.9. Hallenbenutzungsordnung
Die Hallenbenutzungsordnung der Stadt Elmshorn ist für alle Mannschaften verbindlich. Sie ist in der Halle zur Einsicht ausgehängt und von den Mannschaften durch die Anmeldung anerkannt. Die jeweils erstgenannte Mannschaft ist für eine ordnungsgemäße Übergabe des Materials und der Halle verantwortlich. Wird eine Halle dreckig hinterlassen, behält sich die Turnierleitung die Einbehaltung der Kaution in Höhe von 10 € und im Wiederholungsfall den Ausschluss vor.
4. Beachvolleyballrunde
4.1. Spielansetzungen
Spielberechtigt sind nur Mannschaften, die auch am Hallenvolleyball-Stadtpokal teilnehmen und dies auf dem Mannschaftsmeldebogen angekreuzt haben, sowie zusätzlich 15 € überwiesen haben. Gespielt wird an dem o.g. Wochenende. Die Spielpläne werden rechtzeitig ausgegeben.
4.2. Geplanter Spielmodus (kann sich noch ändern)
4.2.1. Gespielt wird ein Satz bis 25 Punkte (Vorrunde).
4.2.2. Seitenwechsel nach jeweils 5 Punkten.
4.2.3. Es wird normal rotiert; außer dem Aufschlagenden können alle Spieler am Netz angreifen.
4.2.4. Pro Satz dürfen 4 Spielerwechsel vorgenommen werden.
4.2.5. Die technischen Regeln gelten wie beim Beachvolleyball (ohne Legen, etc.)
4.3. Spielregeln
Gespielt wird in Mannschaften Duo- Mixed (1 Mann, 1 Frau). Es darf höchstens ein gesperrter Spieler oder eine gesperrte Spielerin zur Zeit auf dem Feld stehen.
Gesperrt: Männer ab LL, VL in den letzten 5 Jahren, RL jemals.
Frauen ab VL und RL in den letzten 5 Jahren.
4.4. Kuddelmuddel
Für die Beachrunde dürfen sich unter Einhaltung der sonstigen Regeln aus den gemeldeten Mannschaften neue Mannschaften bilden. Ebenso kann eine Mannschaft zwei oder mehr Beach-Mannschaften melden. In diesem Fall ist ein zusätzlicher Mannschaftsmeldebogen je Beach-Mannschaft abzugeben. Ein(e) Spieler(in) kann aber nur in einer Beach-Mannschaft spielen.





